Vertragsparteien
Das gewerbliche Mietrecht ist verglichen mit dem Wohnungsmietrecht durch ein weit höheres Maß an Vertragsfreiheit geprägt,
dem ein größeres wirtschaftliches Risiko bei Fehlern in der Vertragsgestaltung und Vertragsänderung gegenübersteht. Ein rechtssicherer Mietvertrag ist Vorbeugung. Er kann jahrelange teure und
möglicherweise existenzgefährdende gerichtliche Prozesse vermeiden.
Dies macht es erforderlich, die Verträge bei der Vertragsanbahnung sorgfältig zu fertigen und zu prüfen und bei Abänderungen im
laufenden Vertragsverhältnis etwa eine Gefährdung der Vertragsbindung zu vermeiden.
Auch im laufenden Mietverhältnis und bei Beendigung eines Mietverhältnisses können Fehlentscheidungen oder zu langes Zögern hohe Kosten verursachen, die bei einer fundierten Beratung oder dem richtigen rechtlichen Handeln vermeidbar gewesen wären.