Mietvertrag: Abschluss und Inhalt
Parteien des Mietvertrags und Untervermietung
Miete, Nutzungsentschädigung
Kaution - Sicherheitsleistung
Betriebs- und Nebenkosten, Heizkosten
Gewährleistung - Mängel der Mietsache
Schönheitsreparaturen
Modernisierung
Mieterhöhung
Kündigung des Mietvertrags
In Deutschland leben etwa 50 Millionen Menschen zur Miete. Die verschiedenen Interessen des Vermieters und Mieters treten dann
besonders hervor, wenn es um die Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Zahlungsverzug und Eigenbedarf geht.
Der Vermieter trägt im Falle des Ausbleibens der Miete nicht nur das Risiko für den endgültigen Ausfall der Miete, sondern auch dafür, dass die hohen Folgekosten bis zur Neuvermietung nicht mehr einbringbar sind. Hier gilt es regelmäßig, durch die umgehende Einleitung gerichtlicher Schritte den Schaden für den Vermieter zu begrenzen.
Für den Mieter ist die Wohnung Mittelpunkt seiner privaten Existenz, die ihm und seiner Familie Privatsphäre und Schutz bietet. Gerade im Fallle einer Eigenbedarfskündigung hat er in der Regel wegen der bestehenden Knappheit von Wohnraum Interesse daran, genügend Zeit zu haben, um angemessenen Ersatzwohnraum zu finden, weil die kurze Kündigungsfrist hierzu regelmäßig nicht ausreicht. Dann, wenn der Verlust der Wohnung droht, muss er wissen, welche Möglichkeiten bestehen, um ihn vor vermeidbaren Nachteilen zu schützen, und benötigt er eine fundierte Vertretung im Mietrecht.
Vorgetäuschter Eigenbedarf
Angemessene wirtschaftliche Verwertung