Erbrecht


Das Erbrecht ist verfassungsrechtlich garantiert und wurde vom Gesetzgeber mit vielschichtigen und komplexen gesetzlichen Regelungen ausgestaltet.

Der Erblasser kann seine vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach seinen Wünschen und Vorstellungen gestalten. Er kann vor dem Erbfall  etwa durch Schenkungen die Übertragung von Vermögenswerten vornehmen, Eigentum übertragen, oder sich durch Einräumung eines Nießbrauchs die Rechte bis zu seinem Ableben sichern.

 

Anknüpfungspunkt für das Erbrecht ist der als Erbfall bezeichnete Tod des Menschen. Die anwaltliche Tätigkeit setzt idealerweise vor diesem Zeitpunkt mit der Beratung des Erblassers und einer Nachlassplanung ein. 

 

Mit dem Erbfall entsteht das Erbrecht des Erben, es geht von selbst auf diesen über, ohne dass es angenommen werden muss. Der Erbfall mit den damit verbundenen Fragen, Rechtsfolgen und den zu erledigenden Aufgaben eröffnet den Bedarf nach anwaltlicher Beratung und Tätigkeit.

Das Gesetz sieht eine kurze Ausschlagungsfrist vor, was vor allen bei einer Ungewissheit über eine mögliche Überschuldung den Erben in Bedrängnis bringen kann. Gibt es ein Testament, wie ist dieses auszulegen und wie verhält es sich, wenn die gesetzliche Erbfolge mangels eines solchen greift? Was ist bei Vermächtnissen, Pflichtteilsansprüchen und Auflagen zu beachten? Was ist in steuerlicher Hinsicht zu berücksichtigen? Was ist zu tun, wenn die Ausschlagungsfrist versäumt wurde?