Der Begriff Immobilienrecht umfasst die Rechtsgebiete, die bei der Errichtung, dem Verkauf, der Vermittlung und Vermietung einer Immobilie oder
Grundstücks betroffen werden (können).
Der Abschluss eines notariellen Kaufvertrags über eine Immobilie berührt eine Reihe von rechtlichen Bereichen, die je nach Fallgestaltung und
Interessenlage zur Vermeidung von Fehlern und möglichen finanziellen Nachteilen vor der Unterzeichnung näher beleuchtet werden sollten. Die vom Gesetzgeber
vorgeschriebene notarielle Beurkundung bei der Übertragung und beim Erwerb eines (Haus-)Grundstücks oder von Wohnungs- und Teileigentum soll Schutz vor Übereilung gewähren, ersetzt jedoch keine tiefgehende, die eigenen Interessen wahrende Beratung.
Die nachfolgende Aufstellung soll einige rechtliche Aspekte , die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie betroffen sein können, beleuchten.