Erbrecht - Leistungen unserer Kanzlei

Das Erbrecht regelt den Übergang von Vermögen nach dem Tod eines Menschen. Für Erblasser und Erben stellen sich zahlreiche rechtliche, persönliche und steuerliche Fragen. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend und individuell in allen Bereichen – von der Gestaltung eines Testaments bis zur Abwicklung des Nachlasses.  


Testament und Nachlassplanung

Ein rechtssicheres Testament ist die Grundlage, um den letzten Willen eindeutig festzuhalten und Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden. Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten der Nachlassplanung

  •  Gestaltung eines Testaments nach Ihren persönlichen Vorstellungen 
  •  Einsetzung oder Ausschluss bestimmter Erben 
  •  Absicherung von Angehörigen 
  •  Gestaltung durch Schenkungen, Übertragung von Eigentum oder die Einräumung eines Nießbrauchs, um  Nutzungsrechte bis zum Lebensende zu sichern

Erbfolge und Auseinandersetzung

Fehlt ein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und übernehmen die Vertretung von Miterben im Rahmen der Erbauseinandersetzung. Dabei prüfen und regeln wir u. a.: 

  •  Rechte und Pflichten im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge 
  •  Auslegung und Wirksamkeit von Testamenten 
  •  Vermächtnisse, Pflichtteilsrechte und vom Erblasser angeordnete Auflagen 

Pflichtteil und Pflichtteilergänzungsanspruch

 Pflichtteilsberechtigte haben auch ohne Erbeinsetzung Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Wir beraten Sie zu:

  •  Berechnung und Durchsetzung des Pflichtteils 
  •  Prüfung von Pflichtteilergänzungsansprüchen, etwa bei Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers 

Überschuldeter Nachlass und Ausschlagung

Nicht jede Erbschaft ist ein Gewinn: Ist der Nachlass überschuldet, droht den Erben Haftung. Das Gesetz sieht hier eine kurze Ausschlagungsfrist vor. Oft müssen Erben diese Entscheidung treffen, ohne die Vermögenslage genau zu kennen. Wir unterstützen Sie bei: 

  •  rechtzeitiger Ausschlagung der Erbschaft 
  •  Handlungsoptionen bei versäumter Ausschlagungsfrist 
  •  Beratung zu Nachlassinsolvenz und Haftungsbeschränkung 

Erbschaftssteuer und Schenkungen

Auch steuerliche Aspekte spielen eine zentrale Rolle im Erbrecht. Durch vorausschauende Gestaltung lassen sich Belastungen reduzieren und Vermögenswerte gezielt übertragen. Wir beraten Sie zu: 

  •  Optimierung im Hinblick auf die Erbschaftssteuer
  •  steuerlich vorteilhaften Schenkungen zu Lebzeiten 
  • individuellen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Nachlassplanung 

Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei

Unsere Kanzlei verbindet fundierte Fachkenntnis mit persönlicher Beratung. Wir begleiten Sie von der Testamentsgestaltung über die Nachlassplanung bis hin zur gerichtlichen Vertretung im Erbfall – damit Sie klare, tragfähige und rechtssichere Lösungen erhalten.