Das Erbrecht regelt den Übergang von Vermögen nach dem Tod eines Menschen. Für Erblasser und Erben stellen sich zahlreiche rechtliche, persönliche und steuerliche Fragen. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend und individuell in allen Bereichen – von der Gestaltung eines Testaments bis zur Abwicklung des Nachlasses.
Ein rechtssicheres Testament ist die Grundlage, um den letzten Willen eindeutig festzuhalten und Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden. Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten der Nachlassplanung:
Fehlt ein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und übernehmen die Vertretung von Miterben im Rahmen der Erbauseinandersetzung. Dabei prüfen und regeln wir u. a.:
Pflichtteilsberechtigte haben auch ohne Erbeinsetzung Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Wir beraten Sie zu:
Nicht jede Erbschaft ist ein Gewinn: Ist der Nachlass überschuldet, droht den Erben Haftung. Das Gesetz sieht hier eine kurze Ausschlagungsfrist vor. Oft müssen Erben diese Entscheidung treffen, ohne die Vermögenslage genau zu kennen. Wir unterstützen Sie bei:
Auch steuerliche Aspekte spielen eine zentrale Rolle im Erbrecht. Durch vorausschauende Gestaltung lassen sich Belastungen reduzieren und Vermögenswerte gezielt übertragen. Wir beraten Sie zu:
Unsere Kanzlei verbindet fundierte Fachkenntnis mit persönlicher Beratung. Wir begleiten Sie von der Testamentsgestaltung über die Nachlassplanung bis hin zur gerichtlichen Vertretung im Erbfall – damit Sie klare, tragfähige und rechtssichere Lösungen erhalten.